- Warnblinkanlage einschalten
 
- Warnweste anziehen
 
- Fahrbahn nicht betreten (rechts aussteigen, rechts der Planke gehen)
 
- Polizei benachrichtigen
 
zum nächsten Gebot
zur Übersicht der Gebote für den Baustoff-Fachhandel
 
        
  
   | 
      
 
  
      
  | 
      ![]()  | 
    |||
| 
        
        
  
   | 
         
   
     
     
     
     
     
     Gebot Neun der Ladungssicherung im Baustoff-FachhandelVerhalten bei verlorener Ladung 
           
           
             
             Die notwendigen Schritte bei verlorener Ladung müssen bereits im Vorfeld sicher geübt werden.
             
            
         
         
         Geht unterwegs Ladung verloren, dann halten Sie sofort an und sichern die Unfallstelle ab.
          
       
       
       
 
 
 
 zum nächsten Gebot zur Übersicht der Gebote für den Baustoff-Fachhandel  | 
   
        
        
        
        
        
         
  | 
    
|   | 
      zurück | 
		   | Seite drucken |